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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026

Betreiber

Evonius
Inhaber: Thomas Hörner
Dr.-Fritz-Ebbert-Str. 16
94034 Passau
Deutschland

Kontakt

  • Webseite: www.kontakt.evonius.de
  • Email: richtlinien@evonius.de
  • Telefon: +49 162 178 37 64

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

1.1 Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Evonius und ihren Kunden. Die in § 10, § 11 und § 12 geregelten Sonderbestimmungen gelten ergänzend, sofern der Kunde die dort genannten spezifischen Leistungen in Anspruch nimmt.

1.2 Abweichende Bedingungen: Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Evonius stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang.

1.3 Kundengruppen: Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB:
· Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
· Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss & Kommunikation

2.1 Angebote & Vertragsschluss: Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von Evonius freibleibend. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Evonius kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform, Bereitstellung der Leistung oder Rechnungsstellung. Ein rechtlicher Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

2.2 Kommunikation: Die Kommunikation erfolgt primär in Textform (z. B. per E-Mail). Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen und den Posteingang regelmäßig zu prüfen.

2.3 Zugangsdaten & Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen übermittelt Evonius Passwörter oder sonstige Zugangsdaten niemals im Klartext, sondern nutzt stets gehashte Verfahren und sichere Links zur Passwortvergabe. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Evonius unverzüglich zu informieren.

2.4 Widerrufsrecht für Verbraucher: Schließt der Kunde den Vertrag als Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Details hierzu ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung von Evonius. Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn Evonius die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Evonius verliert.


§ 3 Leistungsumfang & Allgemeine Pflichten

3.1 Leistungsbereitstellung: Evonius erbringt IT-, Hosting- & SaaS-Dienstleistungen. Evonius ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

3.2 Verfügbarkeit: Evonius gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der Dienste von 99,9 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums). Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Evonius liegen (höhere Gewalt, Angriffe von außen), nicht zu erreichen ist, sowie geplante und vorab angekündigte Wartungsfenster. Weitergehende oder abweichende Verfügbarkeiten ergeben sich ausschließlich aus separaten Service-Level-Agreements (SLA).

3.3 Systemanpassungen & Wartung: Evonius ist berechtigt, Leistungen aus zwingenden technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

3.4 Datensicherung: Der Kunde ist für die regelmäßige, gefahrentsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Sofern nicht als eigenständige Leistung ausdrücklich vereinbart, schuldet Evonius keine Datensicherung oder Wiederherstellung von Kundendaten.


§ 4 Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum

4.1 Rechteeinräumung: Evonius räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Software- & SaaS-Lösungen für seine eigenen Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen.

4.2 Beschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, die bereitgestellten Dienste, Software oder Infrastruktur ohne vorherige schriftliche Zustimmung (z. B. durch einen separaten Reseller-Vertrag) an Dritte zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zur Nutzung zu überlassen. Reverse-Engineering, Dekompilierungs- oder Disassemblierungsmaßnahmen an der von Evonius bereitgestellten Software sind untersagt, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend gestattet.

4.3 Geistiges Eigentum & Rechtevorbehalt: Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, Sourcecode, Datenbanken & Designs der von Evonius bereitgestellten Dienste verbleiben uneingeschränkt bei Evonius.


§ 5 Zulässige Nutzung & Missbrauch

5.1 Wahrheitsgemäße Angaben: Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und zutreffende Stammdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Verbotene Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die bereitgestellten Dienste ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Unzulässig sind insbesondere:
· Der Versand von Spam, Massen-E-Mails oder sonstigen unerwünschten Nachrichten.
· Betrieb oder Verbreitung von Malware, Schadsoftware oder Phishing.
· Durchführung von Netzangriffen (z. B. DDoS, Port-Scanning, Exploiting).
· Die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger, urheberrechtsverletzender, volksverhetzender oder extremistischer Inhalte.
· Die Nutzung der Leistungen unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften (z. B. EU- oder US-Sanktionen).

5.3 Inhaltliche Verantwortung & Freistellung: Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche von ihm gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte. Eine inhaltliche Prüfung durch Evonius erfolgt nicht. Der Kunde stellt Evonius im Innenverhältnis vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten oder Handlungen des Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

5.4 Sperrungsrechte: Evonius ist berechtigt, Leistungen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt, konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen bestehen, Dritte schlüssig und nachvollziehbar Rechtsverletzungen geltend machen oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme gefährdet ist. Der Entgeltanspruch von Evonius bleibt bei einer berechtigten Sperrung bestehen.


§ 6 Preise & Zahlungsbedingungen

6.1 Entgelte & Abrechnung: Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nachträglich abgerechnet. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 SEPA & Rücklastschriften: Nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil und schlägt der Forderungseinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung, falsche Kontodaten), fehl, hat der Kunde die Evonius hierdurch entstehenden tatsächlichen Bankgebühren für die Rücklastschrift zu erstatten. Evonius behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

6.3 Zahlungsverzug & Sperrung: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Evonius berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die betroffenen Leistungen vorübergehend zu sperren. Ein erheblicher Zahlungsverzug, der Evonius ohne weitere Fristsetzung zur Sperrung berechtigt, liegt vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug ist. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

6.4 Aufrechnung: Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Evonius anerkannt sind.


§ 7 Vertragsänderungen & Preisanpassungen

7.1 Änderung der AGB: Evonius ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Wesentliche Regelungen, die das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung verschieben, sind von dieser Befugnis ausgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt die nachfolgende Zustimmungsfiktion nur, wenn die Änderung aufgrund veränderter gesetzlicher, behördlicher oder technischer Rahmenbedingungen zwingend erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird. Evonius wird dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Evonius gesondert hinweisen.

7.2 Preisanpassungen: Evonius behält sich vor, die Entgelte für laufende Leistungen angemessen anzupassen, um nach Vertragsschluss gestiegene Kosten (z. B. für Energie, Hardware, Softwarelizenzen Dritter) auszugleichen. Kostensteigerungen werden nur insoweit berücksichtigt, wie sie sich auf die Kalkulation der jeweiligen Leistung auswirken. Kostensenkungen sind entsprechend zugunsten des Kunden zu berücksichtigen. Preiserhöhungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

7.3 Kündigungsrecht: Erhöhen sich die Entgelte für einen Dienst um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten, steht dem Kunden das Recht zu, den betroffenen Vertrag außerordentlich und kostenfrei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.


§ 8 Gewährleistung & Haftung

8.1 Unbeschränkte Haftung: Evonius haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Evonius oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Evonius unbeschränkt nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

8.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung von Evonius der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 Erweiterte Haftungsbegrenzung für Unternehmer (B2B): Handelt der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB), ist die Haftung von Evonius für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten gemäß Ziffer 8.2 abweichend auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses vom Kunden an Evonius für die betroffene Leistung gezahlten Netto-Vergütung begrenzt.

8.4 Ausschluss der Garantiehaftung: Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

8.5 Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der eingetreten wäre, wenn der Kunde regelmäßige und gefahrentsprechende Sicherungskopien angefertigt hätte, es sei denn, Evonius hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

8.6 Höhere Gewalt: Evonius ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, weitreichende Stromausfälle, Pandemien, Arbeitskämpfe sowie unvorhersehbare Cyberangriffe auf Dritte oder Netzbetreiber, auf die Evonius keinen Einfluss hat.


§ 9 Laufzeit & Kündigung

9.1 Ordentliche Kündigung: Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer festen Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf auf unbestimmte Zeit und sind anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

9.2 Form: Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder über das Kundenportal).

9.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Evonius liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug ist, zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird, oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen die Nutzungsbedingungen in § 5 verstößt.

9.4 Daten nach Vertragsende: Nach Vertragsende ist der Kunde für den Export seiner Daten verantwortlich. Evonius ist berechtigt und datenschutzrechtlich verpflichtet, die Kundendaten spätestens 30 Tage nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen einer Löschung entgegenstehen.


§ 10 Datenschutz & Geheimhaltung

10.1 Datenschutz: Evonius verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Evonius.

10.2 Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit Evonius personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Evonius stellt hierfür einen entsprechenden Vertrag digital zur Verfügung.

10.3 Geheimhaltung (NDA): Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.


§ 11 Referenznennung

11.1 Marketingnutzung: Sofern der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt und dem nicht bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich widerspricht, räumt er Evonius das unentgeltliche Recht ein, den Firmenname und das Firmenlogo des Kunden auf der Website von Evonius sowie in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu verwenden.

11.2 Widerruf: Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung in Textform widersprechen. Evonius wird die entsprechenden Nennungen nach Eingang des Widerrufs zeitnah entfernen.


§ 12 Domainbestimmungen

12.1 Registrierung: Evonius übernimmt die Registrierung von Domains im Auftrag des Kunden. Zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC eG) entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Evonius übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung oder den dauerhaften Bestand von Domains.

12.2 Rechte Dritter: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragten Domains keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen. Evonius führt hierzu keine rechtliche Prüfung durch.

12.3 Verhalten bei Vertragsbeendigung: Im Falle einer Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, Evonius rechtzeitig vor Vertragsende mitzuteilen, was mit den für ihn registrierten Domains geschehen soll (z. B. Providerwechsel/Auth-Code-Anfrage oder Löschung/Close). Erteilt der Kunde bis zum Vertragsende keine ausdrückliche und fristgerechte Anweisung in Textform, ist Evonius berechtigt, die Verwaltung der betroffenen Domains einzustellen und diese an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben (z. B. Übergabe in den DENIC-Transit) oder nach den jeweiligen Richtlinien der Vergabestelle löschen zu lassen.


§ 13 Reseller-Bestimmungen

13.1 Weiterverkauf: Die Weiterveräußerung von Evonius-Leistungen bedarf der Teilnahme an einem Reseller-Programm. Der Reseller handelt dabei stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Evonius und dem Endkunden des Resellers.

13.2 Haftung des Resellers: Der Reseller haftet für sämtliche Handlungen seiner Endkunden wie für eigene Handlungen und stellt Evonius von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung durch seine Endkunden resultieren.


§ 14 Partnerprogramm / Vermittlung

14.1 Status: Durch die Teilnahme an einem von Evonius angebotenen Partnerprogramm wird kein Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis begründet.

14.2 Provisionen: Provisionen werden nur für tatsächlich zustande gekommene und vollständig bezahlte Verträge gewährt. Evonius ist berechtigt, Provisionen bei Stornierungen oder Missbrauch nachträglich zu korrigieren.


§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher schließt, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

15.2 Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Evonius bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Handelt der Kunde als Verbraucher, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften.

15.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im kaufmännischen Verkehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Vertragslücken.

15.4 Verbraucherstreitbeilegung: Evonius ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.5 Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Evonius an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.6 Vertragsübernahme durch Evonius: Evonius ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten (z. B. Rechtsnachfolger im Rahmen eines Betriebsübergangs oder Unternehmensverkaufs) zu übertragen. Der Kunde wird über eine solche Vertragsübernahme rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informiert. Im Falle einer Vertragsübernahme steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu.

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